Die Zwangsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsvollstreckung.
Eine Zwangsversteigerung wird von einem Gläubiger beantragt, wenn
der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt
und dient der Verwertung des Immobilienvermögens des Schuldners.
Voraussetzung ist, dass der Gläubiger über einen Vollstreckungstitel
mit Vollstreckungsklausel verfügt und dieser Titel dem Schuldner
bereits zugestellt wurde. Unterwirft sich der Eigentümer in einer
notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung, also der
Zwangsversteigerung, in sein Vermögen, sind die Voraussetzungen
der Zwangsvollstreckung gegeben, für den Fall, dass der Schuldner
nicht bezahlt.
Der Wert der Immobilie im Versteigerungsverfahren wird anhand eines
Gutachtens festgelegt. Er entspicht dem Verkehrswert nach Baugesetzbuch.
Dieser Wert berücksichtigt besondere Umstände nicht.
Derzeit sind sehr viele Immobilien in der Zwangsversteigerung. Dabei
können clevere Bieter Häuser weit unter dem tatsächlichem
Wert erwerben. Das Risiko eines Totalverlustes ist aber enorm hoch.
Warum dies so ist und eine Erläuterung wichtiger Begriffe finden
Sie auf diesen Seiten...
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